Mal eben eine kurze, verkaufsfördernde Produktbeschreibung für einen Protein-Drink schreiben oder die Vorzüge von Vitaminpillen fürs Immunsystem anpreisen – kein großes Ding, oder? Aber worauf muss man bei Produkttexten mit gesundheitsbezogenen Angaben eigentlich achten?
Umfassend und möglichst spannend informieren, das Produkt anhand der einzigartigen Beschreibung zum Objekt der Begierde werden lassen – wie das funktioniert, hat uns Elke ja in ihrem Artikel und Video über Tipps zum Erstellen von verkaufsstarken Produkttexten schon verraten. Aber während man bei Texten über Handtaschen, Klamotten und Co. normalerweise sein Hauptaugenmerk auf ein gelungenes Zusammenspiel aus sprachlicher Finesse und Fakten des Herstellers oder Auftraggebers legen kann, wird die Arbeit schnell zum Balanceakt für den Autor, wenn es um Produktbeschreibungen geht, die nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben erfordern.
Klar, dass bei Produkten mit Gesundheitsbezug der Verbraucherschutz besonders groß geschrieben wird. Und selbst wenn man von den Health Claims (kommt gleich, was das ist) noch nie etwas gehört hat, steckt man als Autor besonders viel Sorgfalt in die Recherche und formuliert extrem vorsichtig, wenn ein Text in irgendeiner Form um die Gesundheit kreist. Das behaupte ich jetzt einfach mal stellvertretend für alle Schreiber, die mit gutem Gewissen und einer gewissen Akribie ans Werk gehen ;-). Aber wie streng die Richtlinien für gesundheitsbezogene Angaben wirklich sind und dass man die Formulierungen besser auf die Goldwaage legt, ist für den einen oder anderen vielleicht neu. Deshalb an dieser Stelle einmal ein paar Infos zu den sogenannten Health Claims. Und mal abgesehen vom guten Gewissen, kann es sonst eventuell auch teuer werden, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert.
Was sind Health Claims?
Bei den Health Claims handelt es sich um nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln. Seit 2007 gilt die sogenannte Health-Claim-Verordnung, zugelassen von der europäischen Kommission. Diese Verordnung gibt unter anderem vor, wie die Wirkung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln bzw. von darin enthaltenen Substanzen zu Werbezwecken beschrieben werden darf. Die Health Claims gelten EU-weit und müssen nachweisbar wissenschaftlich anerkannt sein. Was nicht auf der Liste steht, darf auch nicht geschrieben werden.
So sind beispielsweise bei einem Proteinpulver nur die Claims „Proteine tragen zu einer Zunahme von Muskelmasse bei“, „Proteine tragen zu einem Erhalt von Muskelmasse bei“ und „Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei“ erlaubt. Aber auch nur, wenn das Produkt ebenfalls die zugehörigen Bedingungen für die Verwendung dieser Claims erfüllt.
Ziel ist, dass alles, was gesundheitsbezogen zu einem Produkt geschrieben wird, auch der Wahrheit entsprechen muss. So sollen unter anderem die Verbraucher davor geschützt werden, durch werbliche Übertreibungen und Irreführungen zum Kauf von Produkten gebracht zu werden.
Das heißt, es existiert eine gigantische, alphabetisch geordnete Liste aus Lebensmitteln bzw. Substanzen und dazugehörigen, erlaubten nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen und deren Bedingungen zur Verwendung. Diese Liste wird stetig erweitert, von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geprüft und aktualisiert.
Was bedeutet das?
Alle, die werbende Texte erstellen, die sich mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Nährwerten beschäftigen, sollten sich gut informieren, was die aktuelle Health-Claim-Verordnung zur jeweiligen Substanz bzw. zum Lebensmittel vorgibt. Denn diese Formulierungen müssen zumindest sinngemäß übernommen werden, damit man nicht das Risiko einer Abmahnung eingeht.
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2 Kommentare
Cihan schrieb am 23. Februar, 2016 @ 22:52
Hey ich finde den Beitrag wirklich gut und hilfreich , aber ich persönlich bevorzuge protein durch natürliche Produkte wie z.B.: Fisch oder Hühnerfleisch. Proteinpulver helfen nur für eine kurze zeit für den Muskelaufbau aber danach wenn man nicht mehr trainieren geht ist es ganz schnell wieder futsch .
Sven schrieb am 1. März, 2016 @ 17:06
Ja mit den Health Claims das ist schon so eine Sache. Ich kenne das aus eigener Erfahrung, da ich für ein Network Team das Email Marketing einrichte. Solange keine Heilaussagen gemacht werden die im direkten Bezug auf eine Nahrungsergänzung stehen, ist alles tutti. Dabei spielt es keine Rolle ob das nun erwiesene Aussagen sind oder allgemein bekannte. Sobald eine Substanz eine Heilwirkung hat, unterliegt sie dem deutschen Arzeimittelgesetz.
Die Health Claims sind von der EU unter anderem geschaffen worden um unlauteren Wettbewerb und falsche Werbeversprechen, Wirk und Heilaussagen zu minimieren bzw. ganz zu unterbinden. Die gab es zum Inkrafttreten der Bestimmungen leider zuhauf.