Bereits seit 2015 wurde damit begonnen Global Trade Item Numbers (GTINs) für Produkte anzufordern. Ab dem 16. Mai 2016 werden die Anforderungen nun erweitert, sodass an diesem Datum GTINs für alle Produkte erforderlich sind, deren Hersteller ihnen eine solche Nummer zugewiesen haben. Die Nichteinhaltung dieser neuen Anforderung hat zur Folge, dass auf diese Produkte keine Werbeanzeigen mehr geschaltet werden.
Ausgerichtet ist die neue GTIN-Vorschrift auf Produkte, die auf Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Australien, Brasilien, Japan, die USA, Schweiz, Niederlande, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich ausgerichtet sind, vorausgesetzt, die Hersteller haben dem Produkt eine GTIN zugeteilt.
Ganz besonders davon betroffen sind Google Shopping Werbetreibende, die neue Markenprodukte verkaufen, die von mehreren Händlern vertrieben werden. Produkte, für die keine GTIN verfügbar ist, sind von der Vorschrift natürlich nicht betroffen: Darunter fallen zum Beispiel gebrauchte, maß- und handgefertigte Waren, Vintage-Produkte und Einzelstücke.
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Warum?
Mit der Vereinheitlichung soll die Shopping-Performance noch weiter gepushed werden. Google würde nach eigenen Aussagen mithilfe der GTINs besser verstehen können, welche Produkte verkauft werden und könnte die Anzeigenleistung insofern verbessern, indem Google dem Produkt wichtige Details hinzufügen kann und dafür sorgt, dass die Werbeanzeige Nutzern auf relevante Weise präsentiert wird. Google spekuliert durch die GTIN-Pflicht und der damit verbundenen Änderungen auf eine Steigerung der Conversion Rate um bis zu 20 %.
Was tun?
Jeder Händler, der neue Markenprodukte verkauft, die von mehreren Händlern angeboten werden sollte prüfen, ob die Produktdaten korrekt und auf dem neusten Stand sind. Falls nicht, müssen diese angepasst bzw. eingetragen werden.
Mehr Informationen zu den aktuellen GTIN-Anforderungen können hier abgerufen werden.